HILFEN ZUR ERZIEHUNG
§§ 27 ff. SGB VIII

Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII unterstützen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und ihre Familien, wenn sie in ihrer aktuellen Lebenssituation Begleitung und Unterstützung benötigen.

Sorgeberechtigte haben nach § 27 SGB VIII Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Art und Umfang werden gemeinsam im Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII) festgelegt. Dabei werden die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt, sowie Transparenz und Qualität gesichert.

Die Familienhilfe wirkt als verbindendes Element zwischen Familie, Schule, Therapie- und Förderangeboten. Sie unterstützt die Vernetzung und Abstimmung aller beteiligten Hilfen im Hilfesystem.

  • Förderung der Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung
  • Stärkung der Sorgeberechtigten in ihrer Erziehungsarbeit und -kompetenz
  • Sicherung des Kindeswohls
  • Teilhabe und Chancengerechtigkeit
  • Verselbstständigung junger Menschen

§ 30 SGB VIII – Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungs-, Schul- oder sozialen Herausforderungen.

Eine pädagogische Fachkraft begleitet sie individuell und alltagsnah, unterstützt ihre Selbstständigkeit sowie ihre sozialen, schulischen und beruflichen Kompetenzen und ergänzt die elterliche Erziehung.

Art und Umfang der Unterstützung werden gemeinsam im Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII) festgelegt und regelmäßig überprüft.

§ 31 SGB VIII – Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien mit Erziehungsschwierigkeiten, Mehrfachbelastungen oder Krisen. Ziel ist die Stabilisierung der Familie, die Stärkung der Erziehungskompetenz und der Erhalt des familiären Zusammenlebens.

Die Unterstützung erfolgt alltagsnah durch aufsuchende Arbeit, praktische Hilfen, Erziehungsberatung sowie die Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen. Dabei werden die Eigenverantwortung und die Ressourcen der Familie gefördert.

§ 35 SGB VIII – Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung unterstützt Jugendliche und junge Volljährige in besonders schwierigen Lebenslagen, wenn andere Hilfen nicht ausreichen.

Eine verlässliche Fachkraft begleitet sie individuell und fördert ihre Selbstständigkeit, Persönlichkeitsentwicklung sowie ihre soziale und berufliche Integration. Die Hilfe ist lebensweltorientiert und auf ein eigenverantwortliches Leben ausgerichtet.

§ 41 SGB VIII – Hilfen für junge Volljährige

Diese Hilfe richtet sich an junge Volljährige von 18 bis 21 Jahren, in begründeten Einzelfällen bis 27 Jahre, wenn Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung oder Verselbstständigung erforderlich ist.

Sie umfasst unter anderem die Bereiche Wohnen, Ausbildung, Beruf, Finanzen und soziale Integration.

Die Inanspruchnahme erfolgt freiwillig.

Die jungen Erwachsenen werden aktiv in die Hilfeplanung einbezogen. Ziel ist ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben. Bei Bedarf kann die Hilfe fortgeführt oder durch eine Nachbetreuung ergänzt werden.

Unser Team besteht aus qualifizierten pädagogischen Fachkräften mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz und arbeitet kooperativ und ressourcenorientiert.

Regelmäßige Fortbildungen, Supervision sowie Schulungen im Kinderschutz und in Erster Hilfe sichern die Qualität unserer Arbeit. Zudem verfügen unsere Mitarbeitenden über Erfahrung in der Hilfeplanung, Krisenbewältigung und Netzwerkarbeit.